Güteüberwachung
Ein weiteres wesentliches Element der Fachverbandsarbeit ist die Unterstützung der Güteüberwachung.
1. Güteüberwachung „Bitumenemulsionen“
Die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt bewertet die Qualität von Dienstleistungen und beurteilt die Qualität von Produkten. Hierzu führt sie Akkreditierungen, Prüfungen, Anerkennungen und Lehrgänge durch und hat in der Vergangenheit auch eine Liste geführt mit den „Güteüberwachten Produktionsstätten von Bitumenemulsionen gemäß TLG BE-StB 02 und TL BE-StB 07 Stand: 07.12.2015“ (Link zur pdf-Liste). Diese Adressliste wird seit 2015 nicht mehr weitergepflegt.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2015 wurde die TL BE-StB 15 eingeführt.
Mit der Umsetzung der harmonisierten EU-Norm EN 13808-2013 gilt für die Bitumenemulsionen eine Verpflichtung der Hersteller zur Leistungserklärung nach Artikel 6 der EU-Bauproduktenverordnung und zur CE-Kennzeichnung der Produkte.
2. Güteüberwachung „Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK)“
Mit den nachfolgend genannten Regelwerken sind vertragstechnische und liefertechnische Grundlagen für die Regelbauweise Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) geschaffen worden, nach denen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer zu verfahren haben.
In diesen Regelwerken sind Anforderungen an die Baustoffe und Baustoffgemische festgeschrieben, ebenso die verschiedenen Prüfverfahren betreffend die Eigen- und Fremdüberwachung, die Kontrolluntersuchungen sowie Mängelansprüche. Die Regelwerke können beim FGSV Verlag bezogen werden.
A. ZTV BEA-StB
Derzeit ist die Neufassung der ZTV BEA-StB FGSV-Nr. 798 mit den darin enthaltenden Änderungen und Ergänzungen gemäß BMV ARS 5/2014 vom 18.03.2014 aktuell. Die speziellen Belange der Bauweise Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) werden vom FGSV Arbeitskreis 7.5.3 Instandsetzung mit Kaltbauweisen vertreten.
Historie: Der FGSV Arbeitsausschuss 7.5 „Erhaltungstechnologie“ hatte sich bis Ende 2011 mit der Erarbeitung der nationalen Anwendungsdokumente für die Instandsetzungsbauweisen beschäftigt. Es sollte damals eine ZTV BEA-StB, eine TL BEA-StB und eine TP BEA-StB erstellt werden. Diese damals vorgesehene Aufteilung der Regelwerke ist nicht mehr relevant, eine TL BEA-StB und eine TP BEA-StB wird nicht geben. Für die Bauweise DSK gelten ausschließlich die ZTV BEA-StB und die DSK-relevanten Teile der Reihe TP Asphalt.
Zukünftig wird die ZTV BEA-StB als Teil 2 der ZTV Asphalt-StB weitergeführt werden.
B. TL G DSK-StB
Der FGSV Arbeitsausschuss 7.5 „Erhaltungstechnologie“ erarbeitete 2013 die Neufassung der TL G Asphalt-DSK-StB, in der u.a. die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und ein Qualitätsmanagementsystem gemäß EN 12273 integriert sind.
Die derzeit aktuelle Fassung ist die TLG DSK-StB 15.
C. DIN EN 12273
In Deutschland besteht zurzeit keine Verpflichtung zur Zertifizierung der DSK-Hersteller, da in der ZTV BEA-StB die Regelbauweisen für den deutschen Markt umfassend geregelt sind. Dennoch können sich die deutschen Hersteller von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise DSK durch Zertifizierer, die bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein müssen, gemäß EN 12273 zertifizieren lassen.
Voraussetzung für eine solche Zertifizierung ist u.a. die Anlage von Probeflächen für den Leistungsfähigkeitsnachweis (PLN) durch den Hersteller. Die nationalen Anforderungen an solche Probeflächen PLN werden im Anhang C der EN 12273 definiert.
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